Am Sonntag Lätare, dem 11. März 2018, wird unser Kirchenvorstand neu gewählt. Sie können Ihre Stimme in der Zeit von 11 Uhr bis 18 Uhr (außer während der Gottesdienstzeit) im Wahlraum im Gemeindehaus abgeben.
Wählbar sind folgende im Wahlaufsatz genannte Gemeindemitglieder:
Wählbar sind folgende im Wahlaufsatz genannte Gemeindemitglieder:
Name
Alter
Beruf
Wohnung
Behrends, Susi
24
Erzieherin
Am Markt 17f, 26532 Großheide
Janssen, Doris
38
Sozialpädagogin
Friederikenfeld 12, 26532 Großheide
Leiber, Uwe
45
Sparkassenbetriebswirt
Leeg Land 21, 26524 Hage
Rabenstein, Manuel
32
Sozialarbeiter
Ligusterweg 1, 26532 Großheide
Schäfer, Gerhard
52
Betriebsschlosser
Dorfstr. 113a, 26532 Großheide
Stamm, Andreas
52
Steinsetzer
Weidenweg 3, 26532 Großheide
Vigano, Elke
50
Verwaltungsangestellte
Linienweg 5d, 26524 Berumbur
Willms, Heiko
43
Kraftfahrzeugtechnikermeister
Dorfstr. 69, 26532 Großheide
Die Stimmabgabe ist geheim. Die Wählerin oder der Wähler kennzeichnet auf dem ihr oder ihm ausgehändigten Stimmzettel die Namen der Personen, die sie oder er wählen will, jedoch nicht mehr Personen, als Stimmen abzugeben sind. Jede Wählerin oder jeder Wähler hat max. 4 Stimmen. Die Häufung mehrerer Stimmen auf einen Namen (Kumulieren) ist nicht zulässig. Der Stimmzettel ist ungültig, wenn mehr Namen oder kein Name gekennzeichnet oder Zusätze gemacht sind.
Kirchenmitglieder, die in die Wählerliste eingetragen sind, können ihr Wahlrecht auch im Wege der Briefwahl ausüben. Anträge auf Aushändigung der hierzu erforderlichen Briefwahlunterlagen müssen bis zum 8. März 2018 beim Kirchenvorstand schriftlich (per E-Mail genügt) oder mündlich von den Wahlberechtigten vorliegen. Wer den Antrag für eine andere oder einen anderen stellt, muss nachweisen, dass sie oder er dazu berechtigt ist. Der Wahlbrief muss bis zum Beginn der Wahlhandlung dem Kirchenvorstand (Wahlausschuss) oder während der Wahlhandlung der oder dem Vorsitzenden des Wahlvorstandes zugeleitet sein. Der Wahlbrief muss daher rechtzeitig zur Post gegeben werden, und zwar möglichst nicht später als Freitagmittag vor der Wahl, bei entfernt liegenden Orten besser noch früher. Bei der Übersendung aus dem Ausland kann der Versand mit der Luftpost erforderlich sein.
Der Kirchenvorstand (Der Wahlausschuss)
Kirchenmitglieder, die in die Wählerliste eingetragen sind, können ihr Wahlrecht auch im Wege der Briefwahl ausüben. Anträge auf Aushändigung der hierzu erforderlichen Briefwahlunterlagen müssen bis zum 8. März 2018 beim Kirchenvorstand schriftlich (per E-Mail genügt) oder mündlich von den Wahlberechtigten vorliegen. Wer den Antrag für eine andere oder einen anderen stellt, muss nachweisen, dass sie oder er dazu berechtigt ist. Der Wahlbrief muss bis zum Beginn der Wahlhandlung dem Kirchenvorstand (Wahlausschuss) oder während der Wahlhandlung der oder dem Vorsitzenden des Wahlvorstandes zugeleitet sein. Der Wahlbrief muss daher rechtzeitig zur Post gegeben werden, und zwar möglichst nicht später als Freitagmittag vor der Wahl, bei entfernt liegenden Orten besser noch früher. Bei der Übersendung aus dem Ausland kann der Versand mit der Luftpost erforderlich sein.
Der Kirchenvorstand (Der Wahlausschuss)