Ab dem 17. Mai finden wieder Gottesdienste in der Kirche statt - unter nebenstehenden Bedingungen.
Für Taufen, Trauungen und Beerdigungen gelten dieselben Vorgaben. Diese können jedoch nur im engsten Familienkreis stattfinden.
Beisetzungen auf dem Friedhof sind gemäß der „Niedersächsischen Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie“ vom 8. Mai 2020 auf 20 Personen begrenzt.